Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Wesendorf - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Haupteingang Wiesenstraße
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Ingold Blume (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 05376 / 899-16
E-Mail: I.blume@sg-wesendorf.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Wesendorf
Empfänger: Samtgemeinde Wesendorf
IBAN: DE41 2579 1635 0605 8523 00
BIC: GENODEF1HMN
Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land-Altmark
Samtgemeinde Wesendorf
Empfänger: Samtgemeinde Wesendorf
IBAN: DE46 2695 1311 0023 4704 46
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
Landkreis Gifhorn - 8.1 - Zentrale Gebäudewirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Di: 08:00 - 12:00 Mi: 08:00 - 12:00 Do: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:00 - 12:00
Landkreis Gifhorn - 8.3 - Bauordnung und Ortsplanung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00
Kontaktperson
I. Binnewies
K. Schrader
C. Seifert
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2008
Stichwörter
bauen, Planung Baugebiete