Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Brome - Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 36

    38465 Brome

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brome, Schule
      Linie:
      • Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05833 84-123

    Fax: 05833 84-900

    E-Mail: Bauleitplanung@samtgemeinde-brome.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00

    BIC: GENODEF1HMN

    Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hannover

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Gifhorn - 8.1 - Zentrale Gebäudewirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 13 60

    38518 Gifhorn

    Hausanschrift

    Steinweg 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 12:00 Di: 08:00 - 12:00 Mi: 08:00 - 12:00 Do: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:00 - 12:00

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Gifhorn - 8.3 - Bauordnung und Ortsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 13 60

    38516 Gifhorn

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bauen, Planung Baugebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English