Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
Allgemeine Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis des Landkreises Wesermarsch werden gern unter der Telefonnummer 04401 927-462 beantwortet.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
Für allgemeine Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis stehen Ihnen die rechts aufgeführten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung, Rechnung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Formulare
Bauen: Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
Bauen – Antrag auf Übernahme einer Baulast
erforderliche Unterlagen
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Baulastenerklärung des Eigentümers
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Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
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Lageplan
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
Eintragung einer Baulast:
- Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von der Art der zu erklärenden Baulast und werden im Einzelfall von uns festgelegt. Bei Baulasten, die nur eine Teilfläche eines Grundstückes betreffen (bspw. Abstands-/Teilflächenbaulasten), ist zwingend ein qualifizierter Lageplan vom Katasteramt oder einer amtlichen Vermessungsstelle vorzulegen.
- Im Rahmen der Baulasterklärung ist in jedem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Baulastenauskunft:
- Vorliegen eines berechtigten Interesses
- Straße, Hausnummer, Stadt/ Gemeinde in der das Grundstück belegen ist
- Flur, Flurstück, Gemarkung
- Vollständiger Absender des Anfragenden
Formulare
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
Antrag auf Übernahme einer Baulast
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
§ 81 NBauO
Verfahrensablauf
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird eine erforderliche Baulast durch die untere Bauaufsicht vorbereitet. Zur Unterschrift der Verpflichtungserklärung ist die/ der zuständige Baulastensachbearbeiter zu kontaktieren.
Die Eintragung einer Baulast, unabhängig eines Bauantragsverfahrens, ist mit dem Antrag auf Baulasteneintragung, schriftlich zu beantragen.
Baulastenauskünfte sind per Mail an baulastenauskunft@lkbra.de oder Fax an die zuständigen Sachbearbeiter zu richten.
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.
Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis
Die Eintragung und die Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind ebenso wie die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2007
Stichwörter
Abstandsbaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Eintragung einer Baulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast