Baulast Auskunft Abschrift

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    Allgemeine Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis des Landkreises Wesermarsch werden gern unter der Telefonnummer 04401 927-462 beantwortet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    Für allgemeine Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis stehen Ihnen die rechts aufgeführten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 7

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    E-Mail: info@wesermarsch.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung, Rechnung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79

    BIC: SLZODE22

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017 (von: Kleemann, Kerstin)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Kleemann, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    Eintragung einer Baulast:

    • Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von der Art der zu erklärenden Baulast und werden im Einzelfall von uns festgelegt. Bei Baulasten, die nur eine Teilfläche eines Grundstückes betreffen (bspw. Abstands-/Teilflächenbaulasten), ist zwingend ein qualifizierter Lageplan vom Katasteramt oder einer amtlichen Vermessungsstelle vorzulegen.
    • Im Rahmen der Baulasterklärung ist in jedem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

    Baulastenauskunft:

    • Vorliegen eines berechtigten Interesses
    • Straße, Hausnummer, Stadt/ Gemeinde in der das Grundstück belegen ist
    • Flur, Flurstück, Gemarkung
    • Vollständiger Absender des Anfragenden

    Formulare

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    Antrag auf Übernahme einer Baulast

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    § 81 NBauO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird eine erforderliche Baulast durch die untere Bauaufsicht vorbereitet. Zur Unterschrift der Verpflichtungserklärung ist die/ der zuständige Baulastensachbearbeiter zu kontaktieren.

    Die Eintragung einer Baulast, unabhängig eines Bauantragsverfahrens, ist mit dem Antrag auf Baulasteneintragung, schriftlich zu beantragen.

    Baulastenauskünfte sind per Mail an baulastenauskunft@lkbra.de oder Fax an die zuständigen Sachbearbeiter zu richten.

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Hinweise für Wesermarsch: Baulasten: Auskünfte und Eintragungen Baulastenverzeichnis

    Die Eintragung und die Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind ebenso wie die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.11.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Abstandsbaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Eintragung einer Baulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)