Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baulasten
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin auf.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin auf.
Ansprechpartner
Bauamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heide Borchers
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Visselhövede
Telefon Festnetz: 04261 983-2710
Fax: 04261 983-882710
E-Mail: Heide.Borchers@lk-row.de
Frau Anna-Lena Könsen
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgem. Bothel und Fintel
Telefon Festnetz: 04261 983-2724
E-Mail: Anna-Lena.Koensen@lk-row.de
Frau Janine Rampelmann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Rotenburg (W.), Gem. Scheeßel, Samtgem. Sottrum
E-Mail: Janine.Rampelmann@lk-row.de
Fax: 04261 983-882712
Telefon Festnetz: 04261 983-2712
Bauamt - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maike Abbenseth
Zuständig für
- Sonstiges: Gem. Gnarrenburg, Samtg. Tarmstedt
Telefon Festnetz: 04761 983-4730
Fax: 04761 983-884730
E-Mail: Maike.Abbenseth@lk-row.de
Frau Andrea Logert
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Bremervörde, Samtgem. Selsingen und Sittensen
Fax: 04761 983-884717
E-Mail: Andrea.Logert@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04761 983-4717
Frau Nesrin Lohmann
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgem. Geestequelle und Zeven
Telefon Festnetz: 04761 983-4726
E-Mail: Nesrin.Lohmann@lk-row.de
erforderliche Unterlagen
-
Baulastenerklärung des Eigentümers
-
Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
-
Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baulasten
Die Gebührenerhebung erfolgt unabhängig und gesondert von einem ggf. parallel laufenden Baugenehmigungsverfahren. Hierfür ist zusammen mit der Baulasterklärung eine Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.
Die Gebührenerhebung erfolgt unabhängig und gesondert von einem ggf. parallel laufenden Baugenehmigungsverfahren. Hierfür ist zusammen mit der Baulasterklärung eine Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baulasten
Die häufigsten Baulastarten sind:
Abstandsbaulast nach § 6 (2) NBauO
Zusammenschreibungsbaulast § 2 (12) NBauO
Zuwegungsbaulast § 4 (2) NBauO
Stellplatzbaulast § 47 (4) NBauO
Sicherungsbaulast (betriebsbezogenes Wohnen)
Die entsprechenden Baulastentexte finden Sie unter dem Punkt "Dokumente"!
Die häufigsten Baulastarten sind:
Abstandsbaulast nach § 6 (2) NBauO
Zusammenschreibungsbaulast § 2 (12) NBauO
Zuwegungsbaulast § 4 (2) NBauO
Stellplatzbaulast § 47 (4) NBauO
Sicherungsbaulast (betriebsbezogenes Wohnen)
Die entsprechenden Baulastentexte finden Sie unter dem Punkt "Dokumente"!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2007
Stichwörter
Abstandsbaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Eintragung einer Baulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast