Baulast Auskunft Abschrift

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Elbtalaue - Bau und Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 7

    29456 Hitzacker (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rosmarienstraße 3

    29451 Dannenberg (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05861 808-306

    Fax: 05861 808-800

    E-Mail: info@elbtalaue.de

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 63 - Bauordnung, Immissionsschutz und Denkmalpflege

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1252

    29432 Lüchow (Wendland)

    Hausanschrift

    Königsberger Straße 10

    29439 Lüchow (Wendland)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung allgemein: Mo, Di, Do, Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr und Do: 14.00 bis 16.00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung. Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Fachdienstes 36-Straßenverkehr und des Fachdienstes 57-Wirtschaftliche Hilfen sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 120-0

    Fax: 05841 120-278

    E-Mail: info@luechow-dannenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Stichwörter

    Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Eintragung einer Baulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de