Baulast Auskunft Abschrift

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    60 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0511 7307-9497

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    E-Mail: bauverwaltung@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Hinweise für Langenhagen: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Für die Eintragung einer Baulast:

    1. eine schriftliche Baulasterklärung der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers (bei Gemeinschaftseigentum von sämtlichen Eigentümerinnen / Eigentümern) und ggf. Erbbaurechtsnehmerinnen und - nehmer - Die Erklärung ist bei der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen) abzugeben. Ferner müssen unter Umständen auch sonstige dinglich Berechtigte, die sich aus Abteilung II des Grundbuches ergeben, zustimmen. Es ist zu beachten, dass die Unterzeichnung der Baulasterklärung im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Bauaufsichtsbehörde erfolgen muss. Alternativ dazu kann die Baulasterklärung auch vor einem Notar, einer Vermessungs- und Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abgegeben werden.
    2. einen aktuellen Grundbuchauszug - Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover (Tel. 0511 / 347-0).
    3. ein einfacher Lageplan mit Kennzeichnung der Baulastfläche
    4. gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Hinweise für Langenhagen: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Die Gebühr bemisst sich im Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand und dem Gegenstandswert der Amtshandlung.

    Art der Amtshandlung

    Gebühr/Gebührenrahmen

    Eintragung einer Baulast

    60,00 € - 1.620,00 €

    Löschung einer Baulast

    60,00 € - 540,00 €

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Flurstück

    20,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Stichwörter

    Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde, Eintragung einer Baulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English