Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
60 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Baulastenerklärung des Eigentümers
-
Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
-
Lageplan
Hinweise für Langenhagen: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Für die Eintragung einer Baulast:
- eine schriftliche Baulasterklärung der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers (bei Gemeinschaftseigentum von sämtlichen Eigentümerinnen / Eigentümern) und ggf. Erbbaurechtsnehmerinnen und - nehmer - Die Erklärung ist bei der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen) abzugeben. Ferner müssen unter Umständen auch sonstige dinglich Berechtigte, die sich aus Abteilung II des Grundbuches ergeben, zustimmen. Es ist zu beachten, dass die Unterzeichnung der Baulasterklärung im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Bauaufsichtsbehörde erfolgen muss. Alternativ dazu kann die Baulasterklärung auch vor einem Notar, einer Vermessungs- und Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abgegeben werden.
- einen aktuellen Grundbuchauszug - Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover (Tel. 0511 / 347-0).
- ein einfacher Lageplan mit Kennzeichnung der Baulastfläche
- gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Für die Eintragung einer Baulast:
- eine schriftliche Baulasterklärung der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers (bei Gemeinschaftseigentum von sämtlichen Eigentümerinnen / Eigentümern) und ggf. Erbbaurechtsnehmerinnen und - nehmer - Die Erklärung ist bei der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen) abzugeben. Ferner müssen unter Umständen auch sonstige dinglich Berechtigte, die sich aus Abteilung II des Grundbuches ergeben, zustimmen. Es ist zu beachten, dass die Unterzeichnung der Baulasterklärung im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Bauaufsichtsbehörde erfolgen muss. Alternativ dazu kann die Baulasterklärung auch vor einem Notar, einer Vermessungs- und Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abgegeben werden.
- einen aktuellen Grundbuchauszug - Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover (Tel. 0511 / 347-0).
- ein einfacher Lageplan mit Kennzeichnung der Baulastfläche
- gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.
Hinweise für Langenhagen: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Die Gebühr bemisst sich im Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand und dem Gegenstandswert der Amtshandlung.
Art der Amtshandlung
Gebühr/Gebührenrahmen
Eintragung einer Baulast
60,00 € - 1.620,00 €
Löschung einer Baulast
60,00 € - 540,00 €
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Flurstück
20,00 €
Die Gebühr bemisst sich im Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand und dem Gegenstandswert der Amtshandlung.
Art der Amtshandlung
Gebühr/Gebührenrahmen
Eintragung einer Baulast
60,00 € - 1.620,00 €
Löschung einer Baulast
60,00 € - 540,00 €
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Flurstück
20,00 €
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2007
Stichwörter
Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Eintragung einer Baulast