Baulast Auskunft Abschrift

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Helmstedt: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

    Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

    Ansprechpartner

    63.21 - Baulasten, Wohnungsbauförderung, WEG

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-2603

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Hinweise für Helmstedt: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.

    Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Helmstedt: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis über bereits rechtswirksam eingetragene Baulasten werden erteilt, wenn Sie Eigentümer des Grundstückes sind bzw. der Eigentümer der Auskunft zustimmt oder Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt bereits vor, wenn Sie beispielsweise den Kauf eines Grundstückes beabsichtigen. Baulastenauskünfte werden von Frau Walewski (05351/121-1506; tina.walewski@landkreis-helmstedt.de) bearbeitet.

    Zu der Frage, ob in einem konkreten Fall Baulasten erforderlich sind, oder wegen der Eintragung neuer Baulasten wenden Sie sich jedoch bitte an den jeweiligen Bauaufsichtsbezirk.

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis über bereits rechtswirksam eingetragene Baulasten werden erteilt, wenn Sie Eigentümer des Grundstückes sind bzw. der Eigentümer der Auskunft zustimmt oder Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt bereits vor, wenn Sie beispielsweise den Kauf eines Grundstückes beabsichtigen. Baulastenauskünfte werden von Frau Walewski (05351/121-1506; tina.walewski@landkreis-helmstedt.de) bearbeitet.

    Zu der Frage, ob in einem konkreten Fall Baulasten erforderlich sind, oder wegen der Eintragung neuer Baulasten wenden Sie sich jedoch bitte an den jeweiligen Bauaufsichtsbezirk.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.11.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Abstandsbaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Eintragung einer Baulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)