Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Hinweise für Melle: Bauaufsicht

    Allgemeine Informationen

    Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt u. a. folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen

    • Erteilen von Baugenehmigungen

    • Erteilen von Bauvorbescheiden

    • baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschließlich Überwachung

    • Prüfen von Sonderbauten

    • Mitwirken bei der Brandschau

    • Bearbeiten von Widersprüchen

    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht

    • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses


    Allgemeine Informationen

    Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt u. a. folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen

    • Erteilen von Baugenehmigungen

    • Erteilen von Bauvorbescheiden

    • baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschließlich Überwachung

    • Prüfen von Sonderbauten

    • Mitwirken bei der Brandschau

    • Bearbeiten von Widersprüchen

    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht

    • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Melle: Bauaufsicht

    Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 14a

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-444

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Osnabrück: Bauaufsicht Formular

    Den statistischen Erhebungsbogen finden Sie hier:

    http://www.statistik-bw.de/baut/html/

    Den statistischen Erhebungsbogen finden Sie hier:

    http://www.statistik-bw.de/baut/html/

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Melle: Bauaufsicht

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Hinweise für Osnabrück: Bauaufsicht Formular

    Fachlich freigegeben durch FD 6

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Bauordnungsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)