Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Hinweise für Melle: Bauaufsicht
Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt u. a. folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Erteilen von Bauvorbescheiden
- baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschließlich Überwachung
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt u. a. folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Erteilen von Bauvorbescheiden
- baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschließlich Überwachung
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Melle: Bauaufsicht
Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.
Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Osnabrück: Bauaufsicht Formular
Den statistischen Erhebungsbogen finden Sie hier:
Den statistischen Erhebungsbogen finden Sie hier:
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Melle: Bauaufsicht
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Verordnungen
- technische Baubestimmungen
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Verordnungen
- technische Baubestimmungen
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hinweise für Osnabrück: Bauaufsicht Formular
Fachlich freigegeben durch FD 6
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt