Bauaufsichtliche Zustimmung ErteilungOnline erledigen

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Leer

    ID: L100040_489285375

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 37

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1264(Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen)

    Fax: 0491 926-1754

    Telefon Festnetz: 0491 926-1248(Immissionsschutz)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1217(Wohnraumförderung)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1317(Abfallrecht und Bodenschutz)

    E-Mail: bauafsicht@lkleer.de

    E-Mail: wohnraumfoerderung@lkleer.de

    E-Mail: abfallboden@lkleer.de

    E-Mail: immissionsschutz@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Uplengen - Fachbereich 3 Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postweg 113

    26670 Uplengen

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
      Linie:
      • Bus: unbekannt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Kontakt

    Fax: 04956 9117-33

    Telefon Festnetz: 04956 9117-0

    E-Mail: gemeinde@uplengen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Uplengen

    Empfänger: Gemeinde Uplengen

    IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG

    Stichwörter

    Abfallamt, Amt für Abfallwirtschaft, Amt für Grünes, Bauamt, Bauantrag, Bauaufsicht, Baubetriebshof, Baugenehmigung, Bauhof, Entsorgungszentrum, Fachbereich 3, FB 3, FB III, Friedhof, Gebäudebewirtschaftung, Grünflächenamt, Hochbauamt, Liegenschaften, Müllabfuhr, Naturschutzbehörde, Sondermüll, Straßenmeisterei, Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauordnungsamt, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de