Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Hinweise für Meppen: Bauaufsicht

    Allgemeine Informationen

    Zu den Aufgaben gehören:

    • Beratung von Bauherren, Architekten und sonstigen Bauinteressenten in baurechtlicher, gestalterischer und konstruktiver Hinsicht

    • Prüfung und Genehmigung der Bauanträge, Bauvoranfragen

    • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts

    • Entgegennahme von Bauanzeigen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen

    • Prüfung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    • Führen und Fortschreibung des Baulastenverzeichnisses

    • Mitwirkung an Genehmigungsverfahren anderer Behörden, z. B. des Landkreises Emsland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz etc.

    • Überwachung von Bautätigkeiten, Überprüfung baurechtswidriger Zustände und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    • Sicherung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts


    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Meppen: Bauaufsicht

    Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

    Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

    Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

    Freitags 8-12:30

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Meppen: Bauaufsicht

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen im gesamten Stadtgebiet Meppen.

    Ansprechpartner

    Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Bauordnungsamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de