Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Hinweise für Meppen: Bauaufsicht
Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung von Bauherren, Architekten und sonstigen Bauinteressenten in baurechtlicher, gestalterischer und konstruktiver Hinsicht
- Prüfung und Genehmigung der Bauanträge, Bauvoranfragen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts
- Entgegennahme von Bauanzeigen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen
- Prüfung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Führen und Fortschreibung des Baulastenverzeichnisses
- Mitwirkung an Genehmigungsverfahren anderer Behörden, z. B. des Landkreises Emsland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz etc.
- Überwachung von Bautätigkeiten, Überprüfung baurechtswidriger Zustände und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Sicherung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts
Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung von Bauherren, Architekten und sonstigen Bauinteressenten in baurechtlicher, gestalterischer und konstruktiver Hinsicht
- Prüfung und Genehmigung der Bauanträge, Bauvoranfragen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts
- Entgegennahme von Bauanzeigen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen
- Prüfung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Führen und Fortschreibung des Baulastenverzeichnisses
- Mitwirkung an Genehmigungsverfahren anderer Behörden, z. B. des Landkreises Emsland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz etc.
- Überwachung von Bautätigkeiten, Überprüfung baurechtswidriger Zustände und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Sicherung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Meppen: Bauaufsicht
Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:
Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr
Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr
Freitags 8-12:30
Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:
Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr
Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr
Freitags 8-12:30
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Meppen: Bauaufsicht
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen im gesamten Stadtgebiet Meppen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen im gesamten Stadtgebiet Meppen.
Ansprechpartner
Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Wilhelm Gößling
Frau Marion Hake
Frau Marion Sowka-Bentlage
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Meppen: Bauaufsicht
- Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
- Abbruchanzeige gem. § 60 NBauO -Bestätigung der Tragwerksplaner
- Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast - (Niedersachsen)
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Erteilung einer AbgeschlossenheitsbescheinigungAntrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 / § 32 Abs. 2 Nr.2 WEG
- Rechtsverbindliche Nachbarerklärung
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO
- Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO
- Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast - (Niedersachsen)
- Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Erteilung einer AbgeschlossenheitsbescheinigungAntrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 / § 32 Abs. 2 Nr.2 WEG
- Betriebsbeschreibung
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
- Baubeschreibung
- Abbruchanzeige gem. § 60 NBauO -Bestätigung der Tragwerksplaner
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Rechtsverbindliche Nachbarerklärung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt