Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Stade: Bauaufsicht
Die Bauaufsicht des Landkreises Stade ist zuständig für die Kreisangehörigen (Samt-)Gemeinden.
Die Hansestädte Buxtehude und Stade verfügen jeweils über eigene Bauordnungsämter, die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahrnehmen.
Ansprechpartner
Bauen und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bauaufsicht, technische Verwaltung und Wohngeld Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Registratur (Akteneinsicht, Archiv) und Baulasten gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04141 12-0
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Kontaktperson
Frau Knauff
Frau Meyer
Herr Paulsen
Frau Rotermund
Frau Runge
Frau Sauerwein-Vendt
Herr Schrödter
Frau Wedemeyer
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Bauordnungsamt, Baugenehmigung