Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Stade: Bauaufsicht
Die Bauaufsicht des Landkreises Stade ist zuständig für die Kreisangehörigen (Samt-)Gemeinden.
Die Hansestädte Buxtehude und Stade verfügen jeweils über eigene Bauordnungsämter, die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahrnehmen.
Die Bauaufsicht des Landkreises Stade ist zuständig für die Kreisangehörigen (Samt-)Gemeinden.
Die Hansestädte Buxtehude und Stade verfügen jeweils über eigene Bauordnungsämter, die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahrnehmen.
Ansprechpartner
Bauen und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bauaufsicht, technische Verwaltung und Wohngeld Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Registratur (Akteneinsicht, Archiv) und Baulasten gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04141 12-0
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Kontaktperson
Frau Knauff
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Telefon Festnetz: 04141 12-6349
Fax: 04141 12-6313
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Frau Meyer
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork
Telefon Festnetz: 04141 12-6348
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-6313
Herr Paulsen
Zuständig für
- Sonstiges: statische Prüfungen, Abnahme "Fliegender Bauten" (Fahrgeschäfte)
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-6340
Fax: 04141 12-6313
Frau Rotermund
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Nordkehdingen und Gemeinde Drochtersen
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-6346
Fax: 04141 12-6313
Frau Runge
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Apensen
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-6344
Fax: 04141 12-6313
Frau Sauerwein-Vendt
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Harsefeld
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-6313
Telefon Festnetz: 04141 12-6345
Herr Schrödter
Zuständig für
- Sonstiges: Neubau von Wohngebäuden, Anbau und Umbau etc. an vorhandenen Wohngebäuden - Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork
Fax: 04141 12-6313
Telefon Festnetz: 04141 12-6347
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Frau Wedemeyer
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Fredenbeck
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-6313
Telefon Festnetz: 04141 12-6342
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Am Rathaus
Öffnungszeiten
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt