Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Winsen (Luhe): Bauaufsicht
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Stadt Winsen (Luhe).
Ansprechpartner
Für Winsen (Luhe) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Winsen (Luhe): Bauaufsicht
Es werden Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Winsen (Luhe): Bauaufsicht
- Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
- Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gem § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 30.05.1978 (Nds. GVBl. S.51 7) in der z.Zt. geltenden Fassung
- Mitteilung gem. § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
- Anforderung von Kopien aus Bauvorgängen / Bauakten
- Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
- Bauvoranfrage gem. § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Winsen (Luhe): Bauaufsicht
Es fallen Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Bauordnungsamt, Baugenehmigung