Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bartelt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5721 7031518
Fax: +49 5721 7031590
E-Mail: bauaufsicht@schaumburg.de
Frau Heinemeyer
Frau Krems
Telefon Festnetz: +49 5721 7031514
Fax: +49 5721 7031590
Frau Hupe
Telefon Festnetz: +49 5721 7031538
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rodenberg: Bauaufsicht
- Abbruchanzeige
- Anzeige einer Einzelveranstaltung
- Anlage zur Anzeige einer Einzelveranstaltung
- Ausnahmeantragfür Einzelveranstaltung (§ 47 NVStättVO)
- Bauantrag Werbeanlagen
- Bestätigung Teilabriss (§ 60 Abs. 2 NBauO)
- Anforderung von Kopien, Akteneinsicht Bauordnungsamt
- Rückbauverpflichtung
- Zustimmung zur Datenweitergabe Agrarförderung
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer
- Antrag Teilbaugenehmigung
- MItteilung genehmigungsfreie Baumaßnahme (§62 NBauO)
- Nachbarzustimmung in der Bauordnung
- Erklärung Anerkennung künftiger Festsetzungen
- Brandschutznachweis Erläuterungsbericht
- Betriebsbeschreibung Landwirtschaft
- Betriebsbeschreibung Gewerbe
- Baubeginnanzeige (§76 Abs. 1 NBauO)
- Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme, Befreiung (Innerhalb Genehmigungsverfahren)
- Baugenehmigung vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung Sonderbauten
Bauantragsformular §§ 63 u. 64 NBauO ohne Bauleiterangabe 2019 verpflichtende Vorgabe durch MU - Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme, Befreiung
- Betriebsbeschreibung Gaststätte
- Nachweiserklärung (§ 10 EEWärmeG)
- Hinweise Einzelveranstaltung
- Erklärung vorzeitige Statikprüfung
- Erhebungsbogen qualifizierter Flächennachweis
- Beratungsantrag Grundstücksteilung
- Baubeschreibung Gebäudeklassen
- Antrag Bauvoranfrage,Bauvorbescheid
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rodenberg: Bauaufsicht
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt
Metainformation
- Ursprungsportal: Bauaufsicht
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Nienstädt
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Obernkirchen
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Auetal
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Eilsen
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Lindhorst
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Nenndorf
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Sachsenhagen
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Rodenberg
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Niedernwöhren