Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Nienburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-ni.de

    Telefon Festnetz: 05021 967-0

    Fax: 05021 967-429

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 17.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    52 FB Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-363

    Fax: 05021 967-333

    E-Mail: bauen@kreis-ni.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Bauordnungsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)