Bauaufsicht
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde.
Den für Ihr Gebiet/für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde.
Den für Ihr Gebiet/für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 63 Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag8:00 Uhr-13:00 UhrDonnerstag13:00 Uhr-16:00 UhrFreitag8:00 Uhr-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Die notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Antrag.
Im Regelfall wird für einen Bauantrag die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers (Bauingenieur, Architekt) notwendig sein.
Die notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Antrag.
Im Regelfall wird für einen Bauantrag die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers (Bauingenieur, Architekt) notwendig sein.
Formulare
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Vordrucke können unten abgerufen werden.
Die Vordrucke können unten abgerufen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
NBauO 2012
NBauO 2012
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung.
Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt