Badegewässerqualität Überwachung
Beschreibung
Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden Sie Informationen zu allen rund 270 Badegewässern in Niedersachsen.
Ob das Wasser in einem Badegewässer gesundheitlich unbedenklich ist, überprüfen die kommunalen Gesundheitsbehörden während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Die Wasserproben werden vor allem auf Bakterien (E. coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht. Diese Bakterien sind selbst im Normalfall keine Krankheitserreger. Sie können jedoch einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung sein und darauf, dass sich eventuell spezielle Krankheitserreger im Gewässer befinden (Indikatorprinzip). Wenn die in der niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) genannten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot ausgesprochen.
Auf Grundlage der Überwachungsergebnisse der letzten vier Badesaisons wird jedes Badegewässer in eine Qualitätskategorie als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.
Umfangreiche gewässerspezifischen Informationen, wie z.B. zum Indikatorprinzip oder Badeverbot, finden Sie auf den Internetseiten des Bädegewässer-Atlas Niedersachsen inklusive Bildern, Karten und Beschreibungen auch zur Infrastruktur wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von zuständigen Stellen für die Öffentlichkeit zusammengestellt. Diese finden Sie im Badegewässer-Atlas Niedersachsen.
Hinweise für Wesermarsch: Badegewässerqualität - regional
Sommer, Sonne, Strand - Badegewässer?
In der warmen Jahreszeit erwarten Sie auf der grünen Halbinsel Butjadingen unsere schönen Strände an Nordsee und Jadebusen mit einer exzellenten Wasserqualität. Weitere schöne Natursandstrände finden Sie entlang der Weser.
In der Wesermarsch werden diese Badegewässer regelmäßig durch den Fachdienst Gesundheit überwacht.
Im einzelnen sind dies:
An der Jadebusenküste
- Jadebusenstrand Sehestedt (Gemeinde Jade)
- Jadebusenstrand Eckwarderhörne (Gemeinde Butjadingen)
An der Nordseeküste
- Nordseestrand Tossens (Gemeinde Butjadingen)
- Nordseestrand Burhave (Gemeinde Butjadingen)
In Nordenham
- Seenparkgelände Blexersande (Stadt Nordenham)
An der Weser
- Weserstrand Kleinensiel (Gemeinde Stadland)
- Weserstrand Käseburg (Stadt Brake)
- Weserbadestelle Oberhammelwarden Nord (Stadt Elsfleth)
- Weserbadestelle Oberhammelwarden Süd (Stadt Elsfleth)
- Weserbadestelle Juliusplate (Gemeinde Berne)
In der Badesaison (15.05. - 15.09.) werden 14-tägig Wasserproben entnommen und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die Wasserproben werden vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt in Aurich untersucht und die Ergebnisse mit den derzeit geltenden Grenzwerten verglichen. Da die Wasserqualität, insbesondere in der Weser, sich in den letzten Jahren verbessert hat, mussten keine Badeverbote ausgesprochen werden.
Weitere Informationen zu den gemessenen Werten und der Einstufung der Badegewässer können Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes erhalten.
Sollte die von Ihnen bevorzugte Badestelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sein und diese Badestelle/n aber von einer größeren Anzahl Badender regelmäßig aufgesucht werden, so wenden Sie sich bitte an den Landkreis Wesermarsch. Dort kann geklärt werden, ob die Badestelle ggf. mit in die Überwachung aufgenommen werden kann. Hierhin können Sie sich auch mit weiteren Vorschlägen, Bemerkungen oder Beschwerden zu der Badestelle wenden.
Bitte benutzen Sie dafür das hier zur Verfügung gestellte Formblatt "Beteiligung der Öffentlichkeit" [PDF], welches Sie problemlos per Download auf Ihren PC herunterladen und ausdrucken können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 53 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wesermarsch: Badegewässerqualität - regional
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Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Badegewässerverordnung (BadegewVO)
- Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG
Hinweise für Wesermarsch: Badegewässerqualität - regional
- Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegewVO -)
- Infektionsschutzgesetz
- DIN 19643
- Umweltbundesamt: "Hygiene in Bädern"
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Auskunft aus dem Badegewässeratlas über das Internet ist kostenfrei.
Hinweise für Wesermarsch: Badegewässerqualität - regional
Die Überwachungsgebühren richten sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und werden einzelfallbezogen festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer
Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welche nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Stellen in hygienischer Hinsicht überwacht wird, können Sie sich an die entsprechend zuständige Stelle wenden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.
Zur Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen
Hinweise für Wesermarsch: Badegewässerqualität - regional
Überwachung öffentlicher Beckenbäder
Beckenwasser in Schwimm- und Freibädern mit Aufbereitung, zu der immer auch eine Chlorung gehört, soll der DIN 19643 entsprechen. Neben verschiedenen mikrobiologischen Anforderungen zu bestimmten Darm- und Nasskeimen muss unter anderem auch der Gehalt an Chlor und seinen Reaktionsprodukten gemessen werden.
Neben dem Betreiber überprüft auch der Fachdienst "Gesundheit" in regelmäßigen Abständen die Wasserqualität durch eigene Messungen und Laboruntersuchungen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2016
Stichwörter
Nordsee, EU-Badegewässer, Badesee, Badegewässer, Seen, Gewässer, Wasser, Badegewässerqualität, Badegewässerqualität Überwachung, Strand