Wasseruntersuchung Durchführung

    Badegewässerqualität Überwachung

    Beschreibung

    Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.

    Auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden Sie Informationen zu allen rund 270 Badegewässern in Niedersachsen.

    Ob das Wasser in einem Badegewässer gesundheitlich unbedenklich ist, überprüfen die kommunalen Gesundheitsbehörden während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Die Wasserproben werden vor allem auf Bakterien (E. coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht. Diese Bakterien sind selbst im Normalfall keine Krankheitserreger. Sie können jedoch einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung sein und darauf, dass sich eventuell spezielle Krankheitserreger im Gewässer befinden (Indikatorprinzip). Wenn die in der niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) genannten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot ausgesprochen.

    Auf Grundlage der Überwachungsergebnisse der letzten vier Badesaisons wird jedes Badegewässer in eine Qualitätskategorie als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.

    Umfangreiche gewässerspezifischen Informationen, wie z.B. zum Indikatorprinzip oder Badeverbot, finden Sie auf den Internetseiten des Bädegewässer-Atlas Niedersachsen inklusive Bildern, Karten und Beschreibungen auch zur Infrastruktur wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von zuständigen Stellen für die Öffentlichkeit zusammengestellt. Diese finden Sie im Badegewässer-Atlas Niedersachsen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    49740 Haselünne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 280

    49735 Haselünne

    Öffnungszeiten

    - Allgemeine Verwaltung - Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Bürgerservice - Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05961 509-0

    Fax: 05961 509-500

    E-Mail: stadt@haseluenne.de

    Bankverbindung

    Stadt Haselünne

    Empfänger: Stadt Haselünne

    IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86

    BIC: NOLADE21EMS

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 17.08.2023 (von: Schüler, Markus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestelle Kreishaus

    Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Auskunft aus dem Badegewässeratlas über das Internet ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer

    Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welche nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Stellen in hygienischer Hinsicht überwacht wird, können Sie sich an die entsprechend zuständige Stelle wenden.
    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.

    Zur Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Nordsee, EU-Badegewässer, Badesee, Badegewässer, Seen, Gewässer, Wasser, Badegewässerqualität, Badegewässerqualität Überwachung, Strand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)