Badegewässerqualität Überwachung
Beschreibung
Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden Sie Informationen zu allen rund 270 Badegewässern in Niedersachsen.
Ob das Wasser in einem Badegewässer gesundheitlich unbedenklich ist, überprüfen die kommunalen Gesundheitsbehörden während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Die Wasserproben werden vor allem auf Bakterien (E. coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht. Diese Bakterien sind selbst im Normalfall keine Krankheitserreger. Sie können jedoch einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung sein und darauf, dass sich eventuell spezielle Krankheitserreger im Gewässer befinden (Indikatorprinzip). Wenn die in der niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) genannten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot ausgesprochen.
Auf Grundlage der Überwachungsergebnisse der letzten vier Badesaisons wird jedes Badegewässer in eine Qualitätskategorie als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.
Umfangreiche gewässerspezifischen Informationen, wie z.B. zum Indikatorprinzip oder Badeverbot, finden Sie auf den Internetseiten des Bädegewässer-Atlas Niedersachsen inklusive Bildern, Karten und Beschreibungen auch zur Infrastruktur wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von zuständigen Stellen für die Öffentlichkeit zusammengestellt. Diese finden Sie im Badegewässer-Atlas Niedersachsen.
Hinweise für Schaumburg: Badegewässerqualität Überwachung
Die Qualität von Badegewässern wird in einer Richtlinie der Europäischen Union geregelt. Sie legt u.a. Messwerte für die hygienische Qualität von Badegewässern fest. In der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September wird der Doktorsee als EU-Badegewässer durch das Gesundheitsamt überwacht. Um eine gesundheitliche und hygienische Bewertung vornehmen zu können, werden neben monatlichen Wasserproben, die im Labor analysiert werden, Messungen der Temperatur, der Sichttiefe und des pH-Wertes durchgeführt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden weiterhin Verunreinigungen des Wassers wie zum Beispiel Teerrückstände, Mineralöle oder gefährliche Gegenstände (Glas) oder andere Abfälle sowie das Vorhandensein von Algen erfasst.
Neben dem Doktorsee existieren noch andere Gewässer und Bademöglichkeiten im Landkreis Schaumburg. Diese erfüllen die Kriterien eines offiziellen Badegewässers bisher nicht und sind deshalb auch nicht überwachungs- beziehungsweise untersuchungspflichtig. Für diese liegen daher auch keine Aussagen über die Badewasserqualität vor.
Anregungen, Bemerkungen und Beschwerden über das EU-Gewässer Doktorsee nimmt das Gesundheitsamt entgegen. Des Weiteren sind Informationen zu anderen Gewässern / Badestellen, die von einer großen Anzahl von Badenden genutzt werden von Bedeutung. Das Gesundheitsamt prüft dann, ob für diese Gewässer Überwachungs- und Untersuchungspflicht nach der Niedersächsischen Badegewässerverordnung besteht und sie in die EU-Badegewässerliste aufgenommen werden müssen.
Bürgerinnen und Bürger werden für eventuell erforderliche Rückfragen gebeten bei schriftlichem Kontakt Ihre Adresse und Telefonnummer anzugeben.
Weitere Informationen über die Badewasserqualität in Niedersachsen - u.a. den niedersächsischen "Badegewässer-Atlas" - erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt.
Was wird untersucht?
Parameter
Grenzwert (GW)
Bemerkung
Escherichia Coli
1.800/100 ml
Bei Grenzwert-Überschreitung Badeverbot
Intestinale Enterokokken
700 / 100 ml
Bei Grenzwert-Überschreitung Badeverbot
ph-Wert
kein Grenzwert
Prientierungswert 6 - 9
Transparenz / Sichttiefe
kein Grenzwert
Orientierungswert >1m, >0,5m
Cyanobakterien (Blaualgen)
dürfen nicht massenhaft auftreten
Untersuchung nur im Bedarfsfall
Badedermatitis
Unabhängig von den vorgenannten Parametern kann das Badevergnügen durch die "Bade- oder Zerkariendermatitis" beeinträchtigt werden.
Die Zerkarien- oder Badedermatitis ist eine in der Regel unkompliziert verlaufende Hauterkrankung. Die anfänglich mückenstichartige Lokalreaktion der Haut führt bei weiterem Befall zur Bildung von roten Flecken und Quaddeln mit einhergehendem Juckreiz. Zerkarienbefall ist für den Menschen ungefährlich aber wegen des starken Juckreizes unangenehm. Gewöhnlich klingen die Symptome nach einigen Tagen wieder folgenlos ab.
Die Badedermatitis wird durch im Wasser schwimmende Zerkarien hervorgerufen. Zerkarien sind die Larven von Saugwürmern, die im Darm von Wasservögeln parasitieren.
Mit dem Kot der Vögel gelangen die Wurmeier ins Wasser, wo sie im Uferbereich die dort lebenden Süßwasserschnecken (Zwischenwirt) aufsuchen. In den Schnecken entwickeln sich dann sehr zahlreich Zerkarien. Diese werden bei Wassertemperaturen über 24° C, hauptsächlich in den Monaten Juni bis September, ins Wasser entlassen. Sie steuern den Menschen als Fehlwirt irrtümlich an. Die Zerkarien dringen in die Haut des Menschen ein, sterben hier jedoch ab und verursachen die beschriebenen Hautreizungen.
Das Auftreten von Zerkarien steht in keinem Zusammenhang mit der hygienischen Wasserqualität der Seen.
Prophylaxe
- Füttern Sie keine Enten, hiermit wird der Parasitenbefall erhöht!
- Meiden Sie wasserpflanzenreiche Uferzonen!
- Verwenden Sie wasserfeste Sonnenschutzmittel!
- Nach dem Baden kräftig abfrottieren, so werden nicht vollständig in die Haut eingedrungene Zerkarien entfernt.
- Nicht kratzen - Sekundärinfektion verhindern!
Therapie
- Auftragen von kühlenden Lotionen oder Gel
- Bäder mit juckreizstillenden Badezusätzen
- Bei Sekundärinfektionen wird ärztliche Behandlung empfohlen
Das Gesundheitsamt führt keine Untersuchungen auf Zerkarien durch. Diese sind gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Falls nach dem Baden Hautreizungen oder Quaddeln auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht sowie das Gesundheitsamt informiert werden.
Escherichia coli
Escherichia coli (E. coli) ist eine Bakterienart, die als physiologische Darmflora bei Mensch und Tier vorkommt. Das Vorkommen von E. coli im Wasser zeigt eine fäkale Verunreinigung an.
Intestinale Enterokokken
Intestinale Enterokokken sind mikrobielle Indikatoren, die zusammen mit Krankheitserregern in Gewässer gelangen können.
pH-Wert
Der pH-Wert ist das Maß für den sauren oder basischen Charakter einer Lösung (0- 7 = sauer, 7 = neutral, 7 - 14 = basisch). Der pH-Wert liefert auch Angaben über die Wasserqualität. Er hat jedoch keine unmittelbare gesundheitliche Bedeutung in natürlichen Badegewässern.
Transparenz / Sichttiefe
Die Transparenz ist ein wichtiges ästhetisches und für die Sicherheit wichtiges Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen zum Beispiel für die Rettung verunglückter Personen haben, andererseits ist der Wert in vielen Gewässern bereits aus natürlichen Gründen (zum Beispiel Moorwasser) beeinträchtigt.
Cyanobakterien (Blaualgen)
Im Sommer neigen manche Badegewässer zur Massenentwicklung von "Blaualgen". In der Natur sieht das jedoch nicht blau, sondern intensiv grün aus. Eigentlich handelt es sich dabei auch nicht um Algen, sondern um Bakterien - die Cyanobakterien. Teilweise entstehen sogar teppichartige Beläge an der Wasseroberfläche und am Ufer.
Bestimmte Cyanobakterien bilden Giftstoffe, so genannte Toxine, die bei den Badenden durch Verschlucken oder durch langen Hautkontakt Gesundheitsstörungen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber, Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen können. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Kinder, die beim Planschen und Spielen in Ufernähe viel Wasser schlucken.
Falls Sie an einer Badestelle eine intensive Grünfärbung des Wassers, verbunden mit einer Minderung der Sichttiefe oder gar einem Algenteppich in Ufernähe beobachten, sollten Sie aus Vorsorgegründen auf das Baden verzichten. Lassen Sie dann auch ihre Kinder nicht mehr baden oder am Ufersaum spielen.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Badegewässer im Bedarfsfall auf Cyanobakterien (Blaualgen) zu untersuchen sind. Bei Feststellung oder Vermutung einer Gefährdung der Gesundheit ordnet das Gesundheitsamt unverzüglich angemessene Maßnahmen einschließlich der Information der Öffentlichkeit an.
Doktorsee Rinteln
Der Doktorsee befindet sich im Landkreis Schaumburg südwestlich der Stadt Rinteln. Geprägt wird die Landschaft durch die Weser und das angrenzende Weserbergland. Der See liegt direkt am südlichen Ufer der Weser an der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Rund um den See stehen verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten wie Dauercampingplätze, Wohnstudios, Ferienhäuser, Ap-partements sowie Stellplätze für Caravans und Zelte zur Verfügung.
Der See kann zum Baden, Angeln, Surfen, Rudern, Paddeln und Segeln genutzt werden. Ferner stehen 7 Kinderspielplätze, eine Minigolf-Anlage, Tennisplätze, Tischtennisanlagen sowie eine Doppelkegelbahn zur Verfügung. Für Wander- und Fahr-radfreunde bieten entsprechende Wege viele Möglichkeiten.
Baden
Zum Baden steht eine vom restlichen See abgetrennte Badelagune gleich am Haupteingang zur Verfügung. Der Zugang zur Badestelle steht nicht nur den Nutzern des Campingplatzes offen, sondern auch den Tagesgästen aus dem Umland. Parkplät-ze werden dafür in ausreichender Anzahl bereitgestellt.
Der breite ca. 200 m lange Sandstrand mündet in eine große gepflegte Liegefläche. Die Badestelle hat eine ausgeprägte Flachwasserzone und ist somit auch für Nichtschwimmer geeignet. Neben zwei Badeinseln sorgt auch eine 80m lange Was-serrutsche für abwechslungsreichen Badespaß. Unmittelbar am Badestrand befinden sich sanitäre Anlagen sowie Umkleiden.
Die Wasserqualität an der Badestelle wird vom Gesundheitsamt während der Badesaison vom 15. Mai bis zum 15. September im Abstand von 4 Wochen überwacht. Dazu werden pro Saison 5 Wasserproben an der Badelagune entnommen.
Bei länger anhaltenden hohen Temperaturen neigt der Doktorsee zur Entwicklung von Cyanobakterien (Blaualgen). Sollte dies der Fall sein, werden vom Gesundheitsamt entsprechende Hinweise am Badegewässer veröffentlicht.
Weitere Informationen zum See sind auf der Internetseite des Betreibers Doktorsee Rinteln abrufbar.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Hygiene- und Umweltabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05721 703-2558
E-Mail: hygiene.umwelt@schaumburg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Badegewässerqualität Überwachung
Im Landkreis Schaumburg werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Badegewässerverordnung (BadegewVO)
- Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG
Hinweise für Schaumburg: Badegewässerqualität Überwachung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Badegewässerqualität Überwachung
Im Landkreis Schaumburg müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Auskunft aus dem Badegewässeratlas über das Internet ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer
Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welche nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Stellen in hygienischer Hinsicht überwacht wird, können Sie sich an die entsprechend zuständige Stelle wenden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.
Zur Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Badegewässerqualität Überwachung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2016
Stichwörter
Nordsee, Seen, EU-Badegewässer, Badegewässerqualität Überwachung, Badegewässer, Wasser, Strand, Badesee, Badegewässerqualität, Gewässer