Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung
Bei Außerbetriebsetzungen sind verschiedene Varianten zu unterscheiden:
- Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Behörde (Stadt Oldenburg)
- Außerbetriebsetzung bei einer anderen Zulassungsbehörde
Erklärung zur Bestimmung der kennzeichenführenden Behörde:
Kennzeichenführende Behörde ist diejenige, bei der das Fahrzeug zugelassen ist. Generell kann ein Fahrzeug auch bei jeder Zulassungsbehörde bundesweit außer Betrieb gesetzt werden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen, die nur bei der kennzeichenführenden Behörde erfolgen können:
- bei dem die Kennzeichen fehlen
- bei dem nicht alle Fahrzeugpapiere vorhanden sind
- das gestohlen wurde
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis, sofern das Fahrzeug entsorgt wird
Hinweis
Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- § 16 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 17 Fahrzeugzulassungsverordnung - Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung-AltfahrzeugV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Bei der Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichenschilder entstempelt und die Außerbetriebsetzung mit Datumsangabe auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil I werden Ihnen anschließend wieder ausgehändigt.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
- 16,80 Euro
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Abmeldung Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer
- Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde (Bürgerbüros) wird elektronisch eine Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung und an das Hauptzollamt Oldenburg übermittelt, sodass eine Abrechnung stattfinden kann.
- Letzte Fahrt mit dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug
- Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf mit seinen bisherigen aber entwerteten Kennzeichenschildern nur bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung von der Zulassungsbehörde zurückgefahren werden, wenn diese Fahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei einem Versicherungsmangel darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.
- Wenn zeitgleich ein neues Fahrzeug angemeldet und das Kennzeichen übernommen wurde, benötigen Sie für das neue Kfz neue Kennzeichenschilder, wenn Sie mit dem "alten Kfz" und den alten entwerteten Kennzeichenschildern wieder von der Zulassungsstelle zurückfahren wollen.
- Die neuen Kennzeichenschilder werden von uns mit neuen Siegelplaketten versehen und dürfen nur an dem neu zugelassenen Kfz verwendet werden.
- Nach der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen innerhalb weniger Tage wieder frei, wenn es nicht reserviert ist; ansonsten steht es in unserem Wunschkennzeichenportal zur freien Verfügung.
- Eine Übernahme des bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug vor der Freigabe ist möglich. Wenn Sie das Fahrzeug später wieder auf Ihren Namen in Betrieb nehmen möchten, besteht die Möglichkeit am Tag der Außerbetriebsetzung, eine Reservierung zu beantragen. Das Kennzeichen wird dann zwölf Monate reserviert.
- Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht in der Stadt Oldenburg zugelassen sind, ist eine Reservierung nicht möglich.
- Verwertungsnachweis
- Mit einem Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebs wird nachgewiesen, dass das Kraftfahrzeug fachgerecht entsorgt wurde. Der Verwertungsnachweis ist daher bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder im Anschluss im Bürgerbüro vorzulegen. Die enthaltenen Angaben werden überprüft, an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt und danach wird der Verwertungsnachweis wieder ausgehändigt.
- Seit dem 1. Oktober 2017 ist es gesetzlich nicht mehr vorgesehen, dass bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II durch die Zulassungsbehörde mit einem Aufdruck "Verwertungsnachweis lag vor" versehen und durch Anschneiden einer Ecke entwertet werden. Ebenfalls bringt die Zulassungsbehörde auf dem Verwertungsnachweis keinen Bestätigungsvermerk mehr an.
Bitte beachten Sie auch die Ratschläge für Fahrzeugverkäufe und Informationen über Pflichten des Fahrzeughalters. Die Dokumente finden Sie unter dem Reiter Anträge/Formulare.
Bemerkungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Fahrzeug-Abmeldung, ikfz, Kfz-Abmeldung, Außerbetriebsetzung