Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Heidekreis: Verlinkung auf KFZ-Online

    Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.

    Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Heidekreis: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden

    Diese Leistung wird, außer in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, auch in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Soltau, Schneverdingen und Munster angeboten.

    Diese Leistung wird, außer in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, auch in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Soltau, Schneverdingen und Munster angeboten.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Schwarmstedt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    29690 Schwarmstedt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30  - 14:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr Mi. 08:30 - 14:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 14:00 Uhr Hinweis: Außer an gesetzlichen Feiertagen  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05071 809-99

    Fax: 0511 93697-0027

    E-Mail: buergerbuero@schwarmstedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Schwarmstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt

    IBAN: DE42 2406 0300 0331 3123 00

    BIC: GENODEF1NBU

    Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide

    Samtgemeinde Schwarmstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt

    IBAN: DE85 2515 2375 0008 0422 69

    BIC: NOLADE21WAL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwarmstedt

    Formulare

    Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Varchmin, Hartmut)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

    Internet

    Formulare

    Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2010 (von: Steffan Voß)

    Technisch geändert am 04.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Heidekreis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)