Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Heidekreis: Verlinkung auf KFZ-Online
Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise für Heidekreis: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden
Diese Leistung wird, außer in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, auch in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Soltau, Schneverdingen und Munster angeboten.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Mareike Niebuhr
Frau Carmen Groenig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-333
Fax: 05193 93-390
E-Mail: carmen.groenig@schneverdingen.de
Frau Ann-Sophie Knauf
Frau Annabell Allermann
Frau Svenja Allermann
Herr Lennard Ditsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-333
Fax: 05193 93-390
E-Mail: lennard.ditsch@schneverdingen.de
Frau Nadja Jangirow
Hausanschrift
Fax: 05193 93-190
Telefon Festnetz: 05193 93-333
E-Mail: nadja.jangirow@schneverdingen.de
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 05162 970-500
Die Beschäftigten des Dienstleistungsbüros Soltau
Telefon Festnetz: 05191 970-700
Formulare
Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Abmeldung: Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Abmeldung: Außerbetriebsetzung
Die Gebühr beträgt 7,40 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Abmeldung: Außerbetriebsetzung
Wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, besteht die Möglichkeit die Kennzeichen am Tag der Abmeldung für 12 Monate reservieren zu lassen.
Außerdem kann der Fahrzeughalter die Kennzeichen dem neuen Besitzer überlassen oder diese für sein neues Fahrzeug verwenden (nur bei HK-Kennzeichen).
Bei Abmeldung von auswärtigen Kennzeichen ist eine Reservierung nicht möglich.
Sofern die erforderlichen Unterlagen unvollständig sind oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur beim
Landkreis Heidekreis möglich.
Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung