Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Braunschweig: KFZ-Außerbetriebsetzung (IES:Braunschweig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Braunschweig - Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Adresse
Postanschrift
Porschestraße 5
38112 Braunschweig
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzun
Kontakt
Kontaktperson
Auskunftstelefon der Zulassungsstelle
Internet
Braunschweig - Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.
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Braunschweig - Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.
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Braunschweig - Zulassungsstelle
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Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.
Kontakt
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Auskunftstelefon der Zulassungsstelle
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Braunschweig - Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.
Kontakt
Kontaktperson
Auskunftstelefon der Zulassungsstelle
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Fahrzeug-Abmeldung, ikfz, Kfz-Abmeldung, Außerbetriebsetzung