Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Außenwerbung: Genehmigung

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 24

    48529 Nordhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Somberg, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Nordhorn: Außenwerbung: Genehmigung

    Die Mitteilung für eine Werbeanlage als genehmigungsfreie Baumaßnahme ist in schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung, der Bauantrag für eine Werbeanlage in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn einzureichen. Der Mitteilung beziehungsweise dem Bauantrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

    Die Mitteilung für eine Werbeanlage als genehmigungsfreie Baumaßnahme ist in schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung, der Bauantrag für eine Werbeanlage in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn einzureichen. Der Mitteilung beziehungsweise dem Bauantrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Einzeichnung des Standortes im Maßstab 1:500
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 oder andere geeignete Darstellung der Werbeanlage
    • Baubeschreibung
    • Gegebenenfalls beglaubigte Baulastenerklärung
    • Gegebenenfalls Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Gegebenenfalls nachbarliche Zustimmungen
    • Gegebenenfalls bautechnische Nachweise
    • Erhebungsbogen für Baustatistik

    Die Mitteilung für eine Werbeanlage als genehmigungsfreie Baumaßnahme ist in schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung, der Bauantrag für eine Werbeanlage in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn einzureichen. Der Mitteilung beziehungsweise dem Bauantrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

    Die Mitteilung für eine Werbeanlage als genehmigungsfreie Baumaßnahme ist in schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung, der Bauantrag für eine Werbeanlage in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn einzureichen. Der Mitteilung beziehungsweise dem Bauantrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Einzeichnung des Standortes im Maßstab 1:500
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 oder andere geeignete Darstellung der Werbeanlage
    • Baubeschreibung
    • Gegebenenfalls beglaubigte Baulastenerklärung
    • Gegebenenfalls Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Gegebenenfalls nachbarliche Zustimmungen
    • Gegebenenfalls bautechnische Nachweise
    • Erhebungsbogen für Baustatistik

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

    Kosten

    Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.

    Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.

    Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.

    Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)