Außenwerbung: Genehmigung
Hinweise für Bockhorn: Außenwerbung - Genehmigung
Außenwerbung bezeichnet Werbeträger im öffentlichen Raum. Die Werbeplakate können z.B. an Straßen, auf Parkplätze oder an Gebäudewänden montiert werden. Dies bedarf einer Genehmigung.
Außenwerbung bezeichnet Werbeträger im öffentlichen Raum. Die Werbeplakate können z.B. an Straßen, auf Parkplätze oder an Gebäudewänden montiert werden. Dies bedarf einer Genehmigung.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Ansprechpartner
Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dipl-Ing. Architektin Meentzen-Gundlach
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Wangerooge und Sande
Telefon Festnetz: 04461 919-2390
E-Mail: g.meentzen-gundlach@friesland.de
Herr Diener
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Zetel und Bockhorn
Fax: 04461 919-7750
E-Mail: m.diener@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2410
Herr Memmen
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Wangerland
E-Mail: g.memmen@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2411
Herr Tönnies
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Jever, Sonderbauten Wangerland
E-Mail: a.toennies@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2451
Fax: 04461 919-7750
Frau Scharfenberger
Zuständig für
- Sonstiges: Bauaufsichtsbezirk Schortens
E-Mail: t.scharfenberger@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-2391
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Kosten
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Metainformation
- Ursprungsportal: Außenwerbung: Genehmigung
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Jever
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Zetel
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Schortens
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Bockhorn
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Sande
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Wangerooge, Nordseebad
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Wangerland
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Wangerland
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Bockhorn
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Wangerooge, Nordseebad
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Sande
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Zetel
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Schortens
- Ursprungsportal: Außenwerbung - Genehmigung in Jever