Außenwerbung: Genehmigung
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 280
49735 Haselünne
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* - Allgemeine Verwaltung - * Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * - Bürgerservice - * Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice Stadt Haselünne
Internet
Bankverbindung
Stadt Haselünne
Empfänger: Stadt Haselünne
IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
Linie:- Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 15 62
49705 Meppen
Kontakt
Kontaktperson
Oliver Blome
Telefon Festnetz: 05931 44-1507
E-Mail: oliver.blome@emsland.de
Carina Fischer
Telefon Festnetz: 05931 44-5897
E-Mail: carina.fischer@emsland.de
Thomas Fübbeker
Telefon Festnetz: 05931 44-2507
E-Mail: thomas.fuebbeker@emsland.de
Jörg Hengemühle
Telefon Festnetz: 05931 44-2508
E-Mail: joerg.hengemuehle@emsland.de
Frank Seggering
Internet
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt - Fachbereich Planen und Bauen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 280
49735 Haselünne
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christa Langenhorst
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Kosten
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung