Außenwerbung: Genehmigung
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Hinweise für Stade: Außenwerbung - Genehmigung
Die Zuständigkeit für die Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung liegt beim Landkreis Stade bzw. auf dem Gebiet der Städte Buxtehude oder Stade bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde der Stadt.
Die Zuständigkeit für die Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung liegt beim Landkreis Stade bzw. auf dem Gebiet der Städte Buxtehude oder Stade bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde der Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt / Friedhof / Gewerbe / Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: für Publikumsverkehr geschlossen Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 19:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04144 2099-143
Kontaktperson
Frau Yvonne Hagenah
Telefon Festnetz: 04144 2099-151
Fax: 04144 2099-251
Bauen und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bauaufsicht, technische Verwaltung und Wohngeld Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Registratur (Akteneinsicht, Archiv) und Baulasten gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04141 12-0
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Stade: Außenwerbung - Genehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Kosten
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung