Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung

    Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Beschreibung

    Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).

    Voraussetzungen:
    Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.

    Hinweise für Seelze: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht nur durch eine Einbürgerung erworben werden. Erwerbsmöglichkeiten sind zum Beispiel die Abstammung von einem deutschen Elternteil oder die Annahme als Kind (Adoption) als Minderjähriger durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit.

    Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht.

    Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn ein deutsches Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis) nicht ausreicht, sondern darüber hinaus ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Dies ist durch Sie nachzuweisen.

    Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r etwa verloren haben.

    Mögliche Erwerbsgründe für die deutsche Staatsbürgerschaft können beispielsweise sein:

    • Erwerb durch Geburt
      • Bis 31.12.1974 erwarb das eheliche Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war.
        (Sollte Ihre Mutter bis zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige gewesen sein und eine Ableitung über diese in Frage kommen, wenden Sie sich für die Klärung bitte an uns.)
      • Das nichteheliche Kind erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige war.
      • Ab 01.01.1975 erwirbt ein eheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Vater oder Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige waren.
      • Seit 01.07.1993 erwirbt ein nichteheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, wenn die Vaterschaft vor dem 23. Lebensjahr des Kindes rechtswirksam festgestellt wird.
    • Erwerb durch Legitimation (bis 30.06.1998)
    • Erwerb durch Adoption (ab 01.01.1977)
    • Erwerb durch (Sammel-)Einbürgerung
    • Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg

    Außer den Angaben und Nachweisen zu Ihrer Person sind auch Angaben und Nachweise über die Personen erforderlich, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten wollen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Seelze: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Die Region Hannover ist ausschließlich für Personen zuständig, die in den Städten und Gemeinden im Umland von Hannover leben. Für Personen, die im Stadtgebiet von Hannover wohnen, ist das Sachgebiet Einbürgerung der Landeshauptstadt Hannover zuständig.

    Ansprechpartner

    33.41 - Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Maschstr. 17

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Mo.: 13:00 - 15:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Vorsprache nur nach Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622193

    E-Mail: Einbuergerung@Region-Hannover.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Region Hannover Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Postfach 1 47 30001 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,

    • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
    • mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,

      können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:
      • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
        Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
      • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
        Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
      • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
        Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
      • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
        Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
      • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
        Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).

    Hinweise für Seelze: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.

    Daneben reichen Sie zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,

    • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen

    oder

    • mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,

    zum Beispiel folgende Unterlagen ein:

    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
    • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte möglichst als PDF per E-Mail an: Einbuergerung@Region-Hannover.de oder in Kopie per Post an

    Region Hannover
    Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    Postfach 1 47
    30001 Hannover

    Sofern eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.
    Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass der Antrag, die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Hinweise für Seelze: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51,- Euro. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen zusätzliche Kosten entstehen können.

    Die Gebühren begleichen Sie bitte erst nach schriftlicher Zahlungsaufforderung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Seelze: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Staatsbürgerschaft, Namensänderung, Staatsangehörigkeit, Nationalität

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation