Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
Beschreibung
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).
Voraussetzungen:
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.
Hinweise für Hannover: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutsche/r muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r etwa verloren haben.
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann wie folgt erworben worden sein:
- Erwerb durch Geburt
- Bis 31.12.1974 erwarb das eheliche Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war.
- Das nichteheliche Kind erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige war.
- Ab 01.01.1975 erwirbt ein eheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Vater oder Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige waren.
- Erwerb durch Legitimation (bis 30.06.1998)
- Erwerb durch Adoption
- Erwerb durch Einbürgerung
- Seit 01.07.1993 erwirbt ein nichteheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, wenn die Vaterschaft rechtswirksam festgestellt wird.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Hannover: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
Sofern Sie im Stadtgebiet Hannover wohnen, wenden Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet wenden Sie sich an das Team Einbürgerung der Region Hannover.
Ansprechpartner
32.32 - Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Die Einbürgerungsbehörde bietet derzeit keine offenen Sprechzeiten an, Vorsprachen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Anreise: Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
- mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,
können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch - Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen - Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.
Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass der Antrag, die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
- Kontaktformular EinbürgerungMit diesem Formular können Sie sich zur Einbürgerung an die Landeshauptstadt Hannover wenden.
- Einbürgerung in HannoverVoraussetzungen für die Einbürgerung, FAQs und Informationen über die Einbürgerungskampagne der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
Staatsbürgerschaft, Namensänderung, Staatsangehörigkeit, Nationalität