Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung

    Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Beschreibung

    Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).

    Voraussetzungen:
    Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.

    Hinweise für Hannover: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).

    Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutsche/r muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r etwa verloren haben.

    Die deutsche Staatsbürgerschaft kann wie folgt erworben worden sein:

    • Erwerb durch Geburt
    • Bis 31.12.1974 erwarb das eheliche Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war.
    • Das nichteheliche Kind erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige war.
    • Ab 01.01.1975 erwirbt ein eheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Vater oder Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige waren.
    • Erwerb durch Legitimation (bis 30.06.1998)
    • Erwerb durch Adoption
    • Erwerb durch Einbürgerung
    • Seit 01.07.1993 erwirbt ein nichteheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, wenn die Vaterschaft rechtswirksam festgestellt wird.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Hannover: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Sofern Sie im Stadtgebiet Hannover wohnen, wenden Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet wenden Sie sich an das Team Einbürgerung der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    32.32 - Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Die Einbürgerungsbehörde bietet derzeit keine offenen Sprechzeiten an, Vorsprachen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Anreise: Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Internet

    Weitere Informationen

    Kundenservice für Einbürgerungen: Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, sind die Mitarbeitenden aus dem Team Einbürgerungen die richtigen Ansprechpartner für Sie.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,

    • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
    • mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,

      können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:
      • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
        Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
      • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
        Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
      • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
        Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
      • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
        Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
      • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
        Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.
    Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass der Antrag, die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Staatsbürgerschaft, Namensänderung, Staatsangehörigkeit, Nationalität

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English