Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
Der Internationale Führerschein ist für Länder außerhalb der EU bei befristeten Aufenthalten notwendig.
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 927-0
Fax: 04401 927-100
Internet
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-214
Fax: 04401 927-422
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-422
Frau Britta Rathekamp
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-306
Fax: 04401 927-422
Herr Sujenehru Sivanehru
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Fax: 04401 927-422
Telefon Festnetz: 04401 927-807
Herr Marco Tischbierek
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Fax: 04401 927-422
E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-803
Frau Sylvia Minet
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)Telefon Festnetz: 04401 927-293
Fax: 04401 927-422
E-Mail: sylvia.minet@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Weitere Informationen
Nicht angegeben
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nicht angegeben am 21.05.2017
Stichwörter
Fahrerlaubnis