Internationaler Führerschein Ausstellung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Internationale Führerscheine werden ggfs. für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Voraussetzungen:

    • Nachweis des Ordentlichen Wohnsitzes (länger als 6 Monate) im Inland
    • Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland
    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis. Sollte dieser noch nicht vorliegen, siehe
      "Umstellung eines alten Führerscheines"

    Verfahrensablauf:

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04461 919-8800

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Kartenführerschein
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
    • neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht (ggfs. 2 Lichtbilder bei gleichzeitiger Umstellung).

    Formulare

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig. Während des Gültigkeitszeitraumes eines bestehenden internationalen Führerscheines kann kein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.

    Die Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt in der Regel am Tag der Beantragung, sofern bereits ein Kartenführerschein vorliegt.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    Z. Z. 16,30 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein

    Eine Verlängerung eines bestehenden (auch abgelaufenen) internationalen Führerscheines ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt.

    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein außerhalb EU, internationaler Führerschein, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de