Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden ggfs. für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- Nachweis des Ordentlichen Wohnsitzes (länger als 6 Monate) im Inland
- Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis. Sollte dieser noch nicht vorliegen, siehe
„Umstellung eines alten Führerscheines"
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Internationale Führerscheine werden ggfs. für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- Nachweis des Ordentlichen Wohnsitzes (länger als 6 Monate) im Inland
- Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis. Sollte dieser noch nicht vorliegen, siehe
"Umstellung eines alten Führerscheines"
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brinkmann
Frau Koch
Herr Saß
Frau Kriedel
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kartenführerschein
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
- neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht (ggfs. 2 Lichtbilder bei gleichzeitiger Umstellung).
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kartenführerschein
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
- neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht (ggfs. 2 Lichtbilder bei gleichzeitiger Umstellung).
Formulare
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig. Während des Gültigkeitszeitraumes eines bestehenden internationalen Führerscheines kann kein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Die Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt in der Regel am Tag der Beantragung, sofern bereits ein Kartenführerschein vorliegt.
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig. Während des Gültigkeitszeitraumes eines bestehenden internationalen Führerscheines kann kein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Die Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt in der Regel am Tag der Beantragung, sofern bereits ein Kartenführerschein vorliegt.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
Z. Z. 16,30 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.
Z. Z. 16,30 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Hinweise für Friesland: Internationaler Führerschein
Eine Verlängerung eines bestehenden (auch abgelaufenen) internationalen Führerscheines ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de
Eine Verlängerung eines bestehenden (auch abgelaufenen) internationalen Führerscheines ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis