Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein auch ein internationaler Führerschein benötigt.
Der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und ist ab Ausstellung drei Jahre gültig. Dieser wird in den allermeisten Ländern anerkannt. Einige Länder erkennen dieses Muster jedoch nicht an. Für diese wird ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 benötigt. Dieser ist nur ein Jahr gültig.
Aktuelle Informationen, ob in dem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist und falls ja, nach welchem Muster dieser ausgestellt sein muss, kann man bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.
Die Beantragung des internationalen Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein auch ein internationaler Führerschein benötigt.
Der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und ist ab Ausstellung drei Jahre gültig. Dieser wird in den allermeisten Ländern anerkannt. Einige Länder erkennen dieses Muster jedoch nicht an. Für diese wird ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 benötigt. Dieser ist nur ein Jahr gültig.
Aktuelle Informationen, ob in dem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist und falls ja, nach welchem Muster dieser ausgestellt sein muss, kann man bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.
Die Beantragung des internationalen Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist vorher eine Umstellung in EU Kartenführerschein erforderlich. Auf Wunsch kann der EU-Kartenführerschein gebührenpflichtig per Express bestellt werden (Lieferzeit beträgt dann circa zwei bis vier Tage).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
Bei Beantragung mit einer Vollmacht:
- Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist vorher eine Umstellung in EU Kartenführerschein erforderlich.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- Ausweis des Fahrerlaubnisinhabers
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
Hinweis
Sollte der aktuelle Führerschein noch auf einen anderen Namen (z.B. Geburtsname) ausgestellt sein, ist vor Beantragung des internationalen ein neuer Führerschein mit aktuellen Namen zu beantragen.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist vorher eine Umstellung in EU Kartenführerschein erforderlich. Auf Wunsch kann der EU-Kartenführerschein gebührenpflichtig per Express bestellt werden (Lieferzeit beträgt dann circa zwei bis vier Tage).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
Bei Beantragung mit einer Vollmacht:
- Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist vorher eine Umstellung in EU Kartenführerschein erforderlich.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- Ausweis des Fahrerlaubnisinhabers
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
Hinweis
Sollte der aktuelle Führerschein noch auf einen anderen Namen (z.B. Geburtsname) ausgestellt sein, ist vor Beantragung des internationalen ein neuer Führerschein mit aktuellen Namen zu beantragen.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein
- Sollte der EU-Kartenführerschein noch nicht vorliegen, so ist vorab eine Umstellung erforderlich.
- Das Mindestalter für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 18 Jahre.
- Bei Verlust des internationalen Führerscheins kann dieser neu beantragt werden. Vorab ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung, persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
- Die internationale Fahrerlaubnis kann auch mit einer Vollmacht beantragt werden, wenn die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheines ist.
- Sollte der EU-Kartenführerschein noch nicht vorliegen, so ist vorab eine Umstellung erforderlich.
- Das Mindestalter für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 18 Jahre.
- Bei Verlust des internationalen Führerscheins kann dieser neu beantragt werden. Vorab ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung, persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
- Die internationale Fahrerlaubnis kann auch mit einer Vollmacht beantragt werden, wenn die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheines ist.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.
Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein
- 15 Euro Verwaltungsgebühren
Zusätzliche Gebühren fallen gegebenenfalls an,
- 24 Euro für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein
Hinweis
Bei Verlust des internationalen Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzulegen. Dazu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro.
Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
- 15 Euro Verwaltungsgebühren
Zusätzliche Gebühren fallen gegebenenfalls an,
- 24 Euro für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein
Hinweis
Bei Verlust des internationalen Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzulegen. Dazu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro.
Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis