Internationaler Führerschein Ausstellung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Bei Reisen in Länder außerhalb der EU wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein auch ein internationaler Führerschein benötigt.

    Der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und ist ab Ausstellung drei Jahre gültig. Dieser wird in den allermeisten Ländern anerkannt. Einige Länder erkennen dieses Muster jedoch nicht an. Für diese wird ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 benötigt. Dieser ist nur ein Jahr gültig.

    Aktuelle Informationen, ob in dem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist und falls ja, nach welchem Muster dieser ausgestellt sein muss, kann man bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.

    Die Beantragung des internationalen Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes. 

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Allgemeine Informationen

    Bei Reisen in Länder außerhalb der EU wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein auch ein internationaler Führerschein benötigt.

    Der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und ist ab Ausstellung drei Jahre gültig. Dieser wird in den allermeisten Ländern anerkannt. Einige Länder erkennen dieses Muster jedoch nicht an. Für diese wird ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 benötigt. Dieser ist nur ein Jahr gültig.

    Aktuelle Informationen, ob in dem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist und falls ja, nach welchem Muster dieser ausgestellt sein muss, kann man bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.

    Die Beantragung des internationalen Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-3700

    Fax: 0441 235-3080

    E-Mail: fahrerlaubnisse@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Weitere Informationen

    Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Führerscheinstelle »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist vorher eine Umstellung in EU Kartenführerschein erforderlich. Auf Wunsch kann der EU-Kartenführerschein gebührenpflichtig per Express bestellt werden (Lieferzeit beträgt dann circa zwei bis vier Tage).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat

    Bei Beantragung mit einer Vollmacht:

    Hinweis

    Sollte der aktuelle Führerschein noch auf einen anderen Namen (z.B. Geburtsname) ausgestellt sein, ist vor Beantragung des internationalen ein neuer Führerschein mit aktuellen Namen zu beantragen.

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist vorher eine Umstellung in EU Kartenführerschein erforderlich. Auf Wunsch kann der EU-Kartenführerschein gebührenpflichtig per Express bestellt werden (Lieferzeit beträgt dann circa zwei bis vier Tage).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat

    Bei Beantragung mit einer Vollmacht:

    Hinweis

    Sollte der aktuelle Führerschein noch auf einen anderen Namen (z.B. Geburtsname) ausgestellt sein, ist vor Beantragung des internationalen ein neuer Führerschein mit aktuellen Namen zu beantragen.

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein

    • Sollte der EU-Kartenführerschein noch nicht vorliegen, so ist vorab eine Umstellung erforderlich.
    • Das Mindestalter für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 18 Jahre.
    • Bei Verlust des internationalen Führerscheins kann dieser neu beantragt werden. Vorab ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung, persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
    • Die internationale Fahrerlaubnis kann auch mit einer Vollmacht beantragt werden, wenn die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheines ist.
    • Sollte der EU-Kartenführerschein noch nicht vorliegen, so ist vorab eine Umstellung erforderlich.
    • Das Mindestalter für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 18 Jahre.
    • Bei Verlust des internationalen Führerscheins kann dieser neu beantragt werden. Vorab ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung, persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
    • Die internationale Fahrerlaubnis kann auch mit einer Vollmacht beantragt werden, wenn die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheines ist.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein

    Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.

    Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationaler Führerschein

    • 15 Euro Verwaltungsgebühren

    Zusätzliche Gebühren fallen gegebenenfalls an,

    • 24 Euro für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein

    Hinweis
    Bei Verlust des internationalen Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzulegen. Dazu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro.

    Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    • 15 Euro Verwaltungsgebühren

    Zusätzliche Gebühren fallen gegebenenfalls an,

    • 24 Euro für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein

    Hinweis
    Bei Verlust des internationalen Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzulegen. Dazu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro.

    Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)