Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Delmenhorst: Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Fahrerlaubnisse (Führerscheinstelle)
Aktuelles
Bei Fragen zum Thema Fahrerlaubnisse, sei es zur ersten Erteilung, zum Umtausch, zur Erweiterung oder auch zum Entzug der Fahrerlaubnis, ist die Führerscheinstelle der Stadt Delmenhorst die Ansprechpartnerin. Dort gibt es Auskünfte zu allen fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen und eine Liste über die Aufgaben der Führerscheinstelle finden sich unter dem Punkt „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) zu folgenden Servicezeiten möglich: Montag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Termine können auch per E-Mail an fahrerlaubnis@delmenhorst.de vereinbart werden. Bei Anfragen sind die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer) sowie das Anliegen anzugeben. Telefonische Sprechzeiten: Montag: 14 bis 15 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis