Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Verden: Internationaler Führerschein
Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Kartenführerschein oder einen ausländischen Führerschein besitzt.
Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf max. drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit.
Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. EU- und EWR-Staatenliste) ist ein internationaler Führerschein grundsätzlich nicht notwendig, weil hier der nationale deutsche Führerschein uneingeschränkt akzeptiert wird. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.
Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines kann schriftlich oder unmittelbar in der Führerscheinstelle gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist nicht notwendig.
Antragsunterlagen:
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
- Kartenführerschein oder beglaubigte Abschrift
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 15,00 Euro.
Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Kartenführerschein oder einen ausländischen Führerschein besitzt.
Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf max. drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit.
Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. EU- und EWR-Staatenliste) ist ein internationaler Führerschein grundsätzlich nicht notwendig, weil hier der nationale deutsche Führerschein uneingeschränkt akzeptiert wird. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.
Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines kann schriftlich oder unmittelbar in der Führerscheinstelle gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist nicht notwendig.
Antragsunterlagen:
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
- Kartenführerschein oder beglaubigte Abschrift
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 15,00 Euro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpartner
FD Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-0
Kontaktperson
Herr Paustian
Frau Scheffer
Frau Vogts
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Formulare
Hinweise für Verden: Internationaler Führerschein
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis