Internationaler Führerschein Ausstellung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Verden: Internationaler Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Kartenführerschein oder einen ausländischen Führerschein besitzt.
    Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf max. drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit.

    Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. EU- und EWR-Staatenliste) ist ein internationaler Führerschein grundsätzlich nicht notwendig, weil hier der nationale deutsche Führerschein uneingeschränkt akzeptiert wird. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.

    Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines kann schriftlich oder unmittelbar in der Führerscheinstelle gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist nicht notwendig.

    Antragsunterlagen:
    Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins (pdf-Formular, s. u.)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
    • Kartenführerschein oder beglaubigte Abschrift

    Gebühren:
    Die Gebühr für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 15,00 Euro.



    Allgemeine Informationen

    Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Kartenführerschein oder einen ausländischen Führerschein besitzt.
    Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf max. drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit.

    Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. EU- und EWR-Staatenliste) ist ein internationaler Führerschein grundsätzlich nicht notwendig, weil hier der nationale deutsche Führerschein uneingeschränkt akzeptiert wird. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.

    Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines kann schriftlich oder unmittelbar in der Führerscheinstelle gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist nicht notwendig.

    Antragsunterlagen:
    Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins (pdf-Formular, s. u.)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
    • Kartenführerschein oder beglaubigte Abschrift

    Gebühren:
    Die Gebühr für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins beträgt 15,00 Euro.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Ansprechpartner

    FD Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 15-0

    Kontaktperson

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)