Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Rathaus, Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-2905(Landkreis Uelzen)
Fax: 0581 82-441(Fax Führerscheinstelle)
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis