Internationaler Führerschein Ausstellung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.



    Allgemeine Informationen

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2002

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
    • EU-Kartenführerschein
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)

    bei Besitz eines Papierführerscheines:

    • 1 weiteres Passfoto (biometrisch)
    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
    • EU-Kartenführerschein
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)

    bei Besitz eines Papierführerscheines:

    • 1 weiteres Passfoto (biometrisch)
    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Der internationale Führerschein kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Sollte der internationale Führerschein in Vollmacht beantragt werden, kann dafür der ausgefüllte und unterschriebene Antrag oder eine formlose Vollmacht vorgelegt werden. Anderenfalls ist das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

    Der internationale Führerschein kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Sollte der internationale Führerschein in Vollmacht beantragt werden, kann dafür der ausgefüllte und unterschriebene Antrag oder eine formlose Vollmacht vorgelegt werden. Anderenfalls ist das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines.

    Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Es gibt zwei Modelle des internationalen Führerscheines, die unterschiedliche Gültigkeiten haben.

    Bei Reisen nach Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka oder Syrien benötigen Sie das Modell des internationalen Führerscheines, welches 1 Jahr gültig ist.

    Sofern Sie in ein anderes Land außerhalb der EU reisen, erhalten Sie einen internationalen Führerschein, der 3 Jahre gültig ist.

    Es gibt zwei Modelle des internationalen Führerscheines, die unterschiedliche Gültigkeiten haben.

    Bei Reisen nach Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka oder Syrien benötigen Sie das Modell des internationalen Führerscheines, welches 1 Jahr gültig ist.

    Sofern Sie in ein anderes Land außerhalb der EU reisen, erhalten Sie einen internationalen Führerschein, der 3 Jahre gültig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt und ist nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig. 

    Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt und ist nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    • 16,30 €
    • 16,30 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Hinweise für Osterholz: Internationaler Führerschein

    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)