Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein stellt keine eigene Fahrerlaubnis dar, sondern ist lediglich als Übersetzungshilfe im internationalen Kraftfahrzeugverkehr zu verstehen. Der Internationale Führerschein wird auf persönlichen Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt (§ 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO). Der Internationale Führerschein kann gleich bei Antragstellung mitgenommen werden, sofern alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Der Internationale Führerschein wird entsprechend der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen nach § 9 Absätze 2 oder 3 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) erteilt. Sofern der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, ist gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein zu beantragen ( § 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) vom 20.06.1994 i.V.m. § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 26.08.1998 ). Beide Anträge sind in diesem Fall persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.
Der Internationale Führerschein stellt keine eigene Fahrerlaubnis dar, sondern ist lediglich als Übersetzungshilfe im internationalen Kraftfahrzeugverkehr zu verstehen. Der Internationale Führerschein wird auf persönlichen Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt (§ 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO). Der Internationale Führerschein kann gleich bei Antragstellung mitgenommen werden, sofern alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Der Internationale Führerschein wird entsprechend der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen nach § 9 Absätze 2 oder 3 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) erteilt. Sofern der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, ist gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein zu beantragen ( § 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) vom 20.06.1994 i.V.m. § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 26.08.1998 ). Beide Anträge sind in diesem Fall persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aktuelles Lichtbild - biometrisch
(Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich) - Nationaler Kartenführerschein im Original
Sollte Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, wäre gleichzeitig die Umstellung in den Kartenführerschein zu beantragen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aktuelles Lichtbild - biometrisch
(Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich) - Nationaler Kartenführerschein im Original
Sollte Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, wäre gleichzeitig die Umstellung in den Kartenführerschein zu beantragen.
Formulare
Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein
Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins ist beschränkt auf drei Jahre.
Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins ist beschränkt auf drei Jahre.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins kostet 16,30 Euro.
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins kostet 16,30 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig. Er kann daher auch nur bei Vorlage eines gültigen nationalen Führerscheins beantragt werden.
Der Internationale Führerschein ist nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig. Er kann daher auch nur bei Vorlage eines gültigen nationalen Führerscheins beantragt werden.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis