Internationaler Führerschein Ausstellung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein

    Allgemeine Informationen

    Der Internationale Führerschein stellt keine eigene Fahrerlaubnis dar, sondern ist lediglich als Übersetzungshilfe im internationalen Kraftfahrzeugverkehr zu verstehen. Der Internationale Führerschein wird auf persönlichen Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt (§ 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO). Der Internationale Führerschein kann gleich bei Antragstellung mitgenommen werden, sofern alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

    Der Internationale Führerschein wird entsprechend der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen nach § 9 Absätze 2 oder 3 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) erteilt. Sofern der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, ist gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein zu beantragen ( § 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) vom 20.06.1994 i.V.m. § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 26.08.1998 ). Beide Anträge sind in diesem Fall persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.



    Allgemeine Informationen

    Der Internationale Führerschein stellt keine eigene Fahrerlaubnis dar, sondern ist lediglich als Übersetzungshilfe im internationalen Kraftfahrzeugverkehr zu verstehen. Der Internationale Führerschein wird auf persönlichen Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt (§ 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO). Der Internationale Führerschein kann gleich bei Antragstellung mitgenommen werden, sofern alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

    Der Internationale Führerschein wird entsprechend der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen nach § 9 Absätze 2 oder 3 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) erteilt. Sofern der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, ist gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein zu beantragen ( § 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) vom 20.06.1994 i.V.m. § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 26.08.1998 ). Beide Anträge sind in diesem Fall persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Nationaler Kartenführerschein im Original

    Sollte Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, wäre gleichzeitig die Umstellung in den Kartenführerschein zu beantragen.

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • Aktuelles Lichtbild - biometrisch
      (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
    • Nationaler Kartenführerschein im Original

    Sollte Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, wäre gleichzeitig die Umstellung in den Kartenführerschein zu beantragen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein

    Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins ist beschränkt auf drei Jahre.

    Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins ist beschränkt auf drei Jahre.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein

    Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins kostet 16,30 Euro.

    Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins kostet 16,30 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Hinweise für Harburg: Internationaler Führerschein

    Der Internationale Führerschein ist nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig. Er kann daher auch nur bei Vorlage eines gültigen nationalen Führerscheins beantragt werden.


    Der Internationale Führerschein ist nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig. Er kann daher auch nur bei Vorlage eines gültigen nationalen Führerscheins beantragt werden.


    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)