• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Internationaler Führerschein Ausstellung

Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Beschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Ansprechpartner

Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt

Adresse

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Hausanschrift

Speicherstraße 2

29221 Celle

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 916-1501

Fax: 05141 916-1599

E-Mail: ea@lkcelle.de

Bankverbindung

Kreiskasse Celle

Empfänger: Kreiskasse Celle

IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

BIC: NOLADE21CEL

Bankinstitut: Sparkasse Celle

Formulare

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Version

Technisch erstellt am 18.12.2009

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Fristen

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 10.03.2025

Stichwörter

internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein außerhalb EU, Führerschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024