Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postfachadresse
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
Internet
Einwohner- und Meldewesen
Kontaktperson
Frau Plaßmeyer (Sachbearbeitung FB IV)
Frau Haarjohann (Sachbearbeitung FB IV, Standesbeamtin)
Frau Schockmann (Sachbearbeitung FB IV)
Herr Bergmann (Sachbearbeitung FB IV)
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre