Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Westoverledingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100262

    26804 Westoverledingen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 18

    26810 Westoverledingen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
      Anzahl: 170  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Westoverledingen, Ihrener Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 600

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00

    BIC: GENODEF1WEF

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00

    BIC: GENODEF1LER

    Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Wahlbüro

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de