Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1440
26821 Weener
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weener, Neue Straße
Linie:- Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Feldiek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 231
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: ema@weener.de
Frau Reuter
Hausanschrift
Fax: 04951 305-99230
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Telefon Festnetz: 231
E-Mail: ema@weener.de
Frau Kuper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 232
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: sabrina.kuper@weener.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre