Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Emlichheim - Ordnung, Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Anja Bergau
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809-210
E-Mail: anja.bergau@emlichheim.de
Frau Jenni Lichtenborg
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809-110
E-Mail: lichtenborg@emlichheim.de
Yannis Tieneken
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809410
E-Mail: tieneken@emlichheim.de
Frau Julia ter Lüün
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809-110
E-Mail: terlueuen@emlichheim.de
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre