Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Emlichheim - Ordnung, Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 24

    49824 Emlichheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    • Frau Anja Bergau
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-210

      E-Mail: anja.bergau@emlichheim.de

    • Frau Jenni Lichtenborg
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-110

      E-Mail: lichtenborg@emlichheim.de

    • Yannis Tieneken
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809410

      E-Mail: tieneken@emlichheim.de

    • Frau Julia ter Lüün
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-110

      E-Mail: terlueuen@emlichheim.de

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de