Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Sozialamt ist mittwochs ganztägig geschlossen. Sofern ein Termin außerhalb dieser Sprechzeiten benötigt wird, kontaktieren Sie bitte den/die jeweilige/n Ansprechpartner/in.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04474 899-0
Fax: 04474 899-30
Kontaktperson
Frau Rita Meiners
Frau Margret Tabeling
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren