Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postanschrift
Postfach 1160
26519 Hage
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ilona Gutsche
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-29
E-Mail: ilona.gutsche@sg-hage.de
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-23
Frau Sophia Bender
Postanschrift
Postfach 1160
26519 Hage
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: 04931 1899-29
Telefon Festnetz: 04931 1899-24
E-Mail: sophia.bender@sg-hage.de
Frau Lena Garrelts
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
E-Mail: lena.garrelts@sg-hage.de
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-25
Fax: +49 4931 1899-29
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren