Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre wird in besonders begründeten Fällen im Melderegister eingetragen. Mit ihr wird verhindert, dass Melderegisterauskünfte an private Dritte ohne Begründung und weitere Prüfung erteilt werden.
Wenn eine Person glaubhaft macht, dass bei einer Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Eine Auskunftssperre soll den Betroffenen vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Auskunftserteilung entstehen könnten.
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung dieser Auskunftssperre vorliegen, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die von der Antragstellerin oder von dem Antragsteller gemachten Angaben sind durch geeignete Nachweise wie zum Beispiel Polizeiprotokolle oder ärztliche Atteste bei der Antragstellung zu belegen.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Auskunftssperre
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Ausgefülltes Formular
- Unterlagen für die Begründung des Antrages
- Personalausweis/Reisepass zur Identifikation (bei persönlicher Vorsprache)
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Auskunftssperre
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Auskunftssperre
§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Auskunftssperre
Die Auskunftssperre wird befristet eingetragen und bewirkt, dass eine Auskunft besonders geprüft wird. In diesen Fällen erhalten lediglich öffentliche Stellen eine Auskunft, private Anfragende nur nach Anhörung des Betroffenen und Abwägung der Interessen.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (per Post) erfolgen.
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Auskunftssperre
Neben dieser Sperre gibt es die Möglichkeit, weitere Sperren bezüglich Übermittlung der Daten an zum Beispiel Institutionen zu beantragen.
Nähere Informationen zur Übermittlungssperre finden Sie hier
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren