Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Hinweise für Bardowick: Auskunftssperre Einrichtung
Grundsätzlich kann jeder über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Auskunftssperre zu beantragen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.
Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Die Auskunftssperre wird durch das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick eingerichtet. Weitere beteiligte Meldeämter, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen, werden unterrichtet.
Grundsätzlich kann jeder über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Auskunftssperre zu beantragen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.
Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Die Auskunftssperre wird durch das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick eingerichtet. Weitere beteiligte Meldeämter, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Hinweise für Bardowick: Auskunftssperre Einrichtung
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bardowick
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Hinweise für Bardowick: Auskunftssperre Einrichtung
Es genügt ein formloser Antrag, schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Es genügt ein formloser Antrag, schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bardowick: Auskunftssperre Einrichtung
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre