Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Schiffdorf: Auskunftssperre Einrichtung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Schiffdorf - Fachbereich Ordnung
Adresse
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist für Besucher und Besucherinnen geöffnet von: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonisch erreichbar: Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12.00 Uhr Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Buck
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Fax: 04706 181-239
Telefon Festnetz: 04706 181-234
E-Mail: buck@schiffdorf.de
Frau Murken
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Fax: 04706 181-239
Telefon Festnetz: 04706 181-235
E-Mail: murken@schiffdorf.de
Herr Trochelmann
Internet
Weitere Informationen
Fachbereichsleiterin: Frau Schket
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren