Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Hinweise für Hambühren: Auskunftssperren
Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Kontaktperson
Frau Janine Arndt
Herr Gerrit Doerks
Einheitsgemeinde Hambühren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1255
29310 Hambühren
Öffnungszeiten
Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Hambühren
Empfänger: Gemeinde Hambühren
IBAN: DE62 2579 1635 4008 0080 00
BIC: GENODEF1HMN
Bankinstitut: Volksbank Südheide eG
Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
Gemeinde Winsen (Aller) - Fachbereich I Ordnung, Soziales u. Innere Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: rund um das Rathaus herum
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Küsterdamm
Linie:- Bus: Linien 820, 900, 910 960
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur das Erdgeschoß ist barrierefrei zugänglich
Postfachadresse
Postfach 1263
29305 Winsen (Aller)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, außerhalb der Öffnungszeiten die Mitarbeiter im Rathaus zu erreichen. Allerdings sind dann vorher Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burghardi (Amtsleiter)
Frau Utz
Frau Anne-Christine Rammelkamp
Telefon Festnetz: +49 5143 9888-25
E-Mail: anne.rammelkamp@winsen-aller.de
Frau Meyer
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Winsen (Aller)
Empfänger: Gemeinde Winsen (Aller)
IBAN: DE56 2695 1311 0059 9033 69
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Einheitsgemeinde Hambühren - Meldeamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1255
29310 Hambühren
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05084 601-22
Kontaktperson
Gerrit Doerks (Meldeamt)
Kathrin Heinke (Meldeamt)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren