Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Auskunftssperre Einrichtung

    Da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunftssperre sehr umfassend sind, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall persönlich mit Ihrer Meldebehörde Kontakt aufzunehmen, um die Einzelheiten zu besprechen.

    Da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunftssperre sehr umfassend sind, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall persönlich mit Ihrer Meldebehörde Kontakt aufzunehmen, um die Einzelheiten zu besprechen.

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Balkenkamp 1

    31600 Uchte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05763 183-0

    E-Mail: rathaus@sg-uchte.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Auskunftssperre Einrichtung

    Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist kostenlos.

    Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English